Expertise
Vorsorgevollmacht
Vorausdenken. Für Sie und Ihre Vorsorge.
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Unser Angebot
Beratung und Erstellung der Urkunde als Notariatsakt.
Wenn es um Vorsorge im rechtlichen Bereich geht, denken die meisten an die Errichtung eines Testaments. Dabei wird oft auf ein Thema vergessen – die rechtliche Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist.
Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen handeln und für Sie Entscheidungen treffen darf. Sie bestimmen selbst, wer welche Entscheidungen trifft und welche Geschäfte in Ihrem Namen durchgeführt werden dürfen oder nicht.
So weitreichend diese Entscheidung ist, so gewissenhaft sollte deshalb die Beratung sein.
Die Vorsorgevollmacht wird für Sie im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert und tritt mit Eintritt des Vorsorgefalls (Verlust der Entscheidungsfähigkeit) in Kraft.
Beratung und Erstellung der Urkunde als Notariatsakt.
Wenn es um Vorsorge im rechtlichen Bereich geht, denken die meisten an die Errichtung eines Testaments. Dabei wird oft auf ein Thema vergessen – die rechtliche Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist.
Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen handeln und für Sie Entscheidungen treffen darf. Sie bestimmen selbst, wer welche Entscheidungen trifft und welche Geschäfte in Ihrem Namen durchgeführt werden dürfen oder nicht.
So weitreichend diese Entscheidung ist, so gewissenhaft sollte deshalb die Beratung sein.
Die Vorsorgevollmacht wird für Sie im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert und tritt mit Eintritt des Vorsorgefalls (Verlust der Entscheidungsfähigkeit) in Kraft.



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