Expertise
Unternehmensrecht
Vorausdenken. Für Sie und Ihr Unternehmen.
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Unser Angebot
rechtliche Beratung
Unternehmensgründung
Betriebsfortführung und Unternehmensübergabe
Generalversammlungen und Hauptversammlungen
Bestellung von Geschäftsführern und Prokuristen
Unternehmensvorsorge
Errichtung und Beurkundung der erforderlichen Urkunden
Beglaubigung aller Unterschriften
Eintragung in das Firmenbuch
Ob Sie ein Unternehmen gründen, führen, besitzen oder übertragen wollen:
In jedem Fall bieten wir Ihnen als objektive und erfahrene Berater unsere Rechtsdienstleistungen an.
Wir suchen nach maßgeschneiderten Lösungen, die Bestand haben. Weil sie keinen Partner übervorteilen. Weil sie formal und inhaltlich einwandfrei sind. Und weil sie damit spätere Streitigkeiten mit oft hohen Folgekosten schon vermeiden, bevor sie entstehen können.
Durch den direkten Zugang zum elektronischen Firmenbuch sind Notarinnen und Notare immer am neuesten Stand.
Wir erstellen beglaubigte Firmenbuchauszüge und sind berechtigt, Ihre Zeichnungsbefugnis zu bestätigen.
Bei Änderungen in bestehenden Gesellschaften verfassen wir alle erforderlichen Eingaben und alle Schritte bis zur Änderung im Firmenbuch. Zum Beispiel beim Wechsel eines Geschäftsführers oder Gesellschafters, Änderung der Gesellschaftsform (z.B. Umgründung), Änderung des Firmenwortlautes, Verlegung des Firmensitzes, Kapitalerhöhung oder -herabsetzung sowie bei der Liquidation eines Unternehmens.
Auch bei Veräußerung eines Unternehmens oder die Übergabe inner- oder außerhalb der Familie unterstützen wir Sie und stellen sicher, dass die Veräußerungen und Übergaben wunschgemäß und auf einer sicheren juristischen Basis erfolgen. So können etwa Übergabe-, aber auch Abfindungsregelungen für Erben getroffen werden.
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Auch bei Veräußerung eines Unternehmens oder die Übergabe inner- oder außerhalb der Familie unterstützen wir Sie und stellen sicher, dass die Veräußerungen und Übergaben wunschgemäß und auf einer sicheren juristischen Basis erfolgen. So können etwa Übergabe-, aber auch Abfindungsregelungen für Erben getroffen werden.



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